So funktioniert es
Energiebonus* anmelden
Um den Energiebonus* beantragen zu können, müssen Sie je geplanter oder durchgeführter Installation eine Anmeldung mit Ihren persönlichen Daten bis spätestens 15.08.2024 durchführen. Erst nach erfolgreicher Anmeldung und Installation können Sie unter Schritt 2 den Energiebonus* beantragen. Beachten Sie, dass die Aktion nur für Privatkunden und Renovierungen möglich ist. Details zur Teilnahme finden Sie in den Promotionsbedingungen sowie unter “Häufige Fragen”.
Die Anmeldefrist ist zum 15.08.2024 ausgelaufen. Bestehende Anmeldungen können ihren Energiebonus im Schritt 2 beantragen
Energiebonus* beantragen
Nachdem Sie sich unter Schritt 1 bis zum 15.08.2024 angemeldet haben und die Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb im Zeitraum vom 04.03.-30.11.2024 erfolgt ist, können Sie den Energiebonus* bis zum 31.12.2024 beantragen. Zur Antragstellung benötigen Sie: 1. Registrierungscode, 2. Abschlussrechnung des Installateurs, 3. Nachweis Heizungstausch (Amtlichen Verwendungsnachweis zur staatlichen Förderung oder Feuerstättenbescheid der vorherigen Heizung oder Bestätigung nach Durchführung (BnD) der KFW, 4. Beleg der Stand-By-Me-Registrierung, 5. Foto des Typenschildes und 6. MFG No. des Außengerätes.
Energiebonus* erhalten
Erleben Sie Ihre neue DAIKIN-Anlage und erhalten Sie innerhalb von 30 Werktagen nach erfolgreicher Bestätigung Ihres Antrages den Energiebonus* direkt auf Ihr Konto. Der Energiebonus* wird je Außengerät bearbeitet und überwiesen.
Teilnehmende Produkte
Häufig gestellte Fragen
DAIKIN, als europäischer Marktführer im Bereich Wärmepumpen, möchte den Umstieg auf eine zukunftsfähige und -sichere Heizung noch attraktiver machen. Während sich die staatliche Förderung auf die Installationskosten bezieht, können Sie den DAIKIN Energiebonus* z. B. für Ihre Stromrechnung verwenden. Der Energiebonus* reduziert den Betrag förderfähiger Ausgaben im Rahmen der BEG EM Förderung und ist gegenüber BAFA bzw. KfW offenzulegen.
DAIKIN Airconditioning Germany GmbH gewährt den Energiebonus* unabhängig von einer staatlichen Förderung. Der Energiebonus* reduziert den Betrag förderfähiger Ausgaben im Rahmen der BEG EM Förderung und ist gegenüber BAFA bzw. KfW offenzulegen.
Sie können sich ab dem 18.03.2024 bis 15.08.2024 unter https://daikin-energiebonus.de anmelden und damit Ihren Energiebonus* sichern.
Die Anmeldung zum Energiebonus* muss bis zum 15.08.2024 erfolgen. Die Inbetriebnahme eines qualifizierten Produkts über einen Fachbetrieb muss im Zeitraum vom 04. März bis spätestens 30. November 2024 erfolgen. Den Antrag auf den Bonus können Sie dann bis einschließlich zum 31.12.2024 stellen.
Nachdem der Energiebonus* nahezu ausgeschöpft ist, wurde die Frist zur Anmeldung auf den 15.08.2024 angepasst. Alle bis dahin eingehenden Anmeldungen behalten selbstverständlich weiterhin ihren Anspruch gemäß der Promotionsbedingungen. Die sonstigen Fristen zur Inbetriebnahme (bis zum 30.11.2024) und finalen Beantragung des Energiebonus* (bis zum 31.12.2024) bleiben unverändert.
Melden Sie sich über die Aktionsseite bis zum 15.08.2024 an. Kaufen Sie ein teilnahmeberechtigtes Aktionsprodukt und lassen Sie es bis spätestens 30. November 2024 in Betrieb nehmen. Registrieren Sie Ihren Antrag bis zum 31.12.2024. Sobald Ihr Antrag erfolgreich geprüft wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt wird der Energiebonus* innerhalb von 30 Werktagen auf Ihr Konto überwiesen.
Wir informieren Sie per E-Mail, sobald Ihr Antrag einen neuen Bearbeitungsstatus erreicht hat. Falls Informationen fehlen sollten, kontaktieren wir Sie ebenfalls per E-Mail. Bitte prüfen Sie auch Ihren SPAM-Ordner, falls Sie keine Bestätigung erhalten haben.
Je Produkt ist die Teilnahme an der Bonus-Aktion einmal möglich. Der Energiebonus* kann auch für mehrere qualifizierte Produkte, je Gerät jedoch nur einmal, in Anspruch genommen werden. Zu beachten ist, dass der Bonus für jedes Produkt angemeldet werden muss und die jeweiligen Bedingungen einzuhalten sind. Innerhalb eines Vorgangs können nicht mehrere Geräte abgewickelt werden.
Bei allen Vertriebspartnern/Fachbetrieben mit registriertem Sitz in Deutschland, die in der Rechnung die deutsche Mehrwertsteuer ausweisen.
Es können leider nur Anträge berücksichtigt werden, die innerhalb des Aktionszeitraums umgesetzt werden. Sollten Sie noch einen Installateur suchen, unterstützen wir Sie gerne unter der Fachbetrieb Auswahlseite.
Wir bitten Sie, allgemeine Anfragen ausschließlich über unser Kontaktformular zu übermitteln, um eine effiziente Bearbeitung sicherzustellen.
Aufgrund steuerlicher Sachverhalte gilt das Programm ausschließlich für in Deutschland erworbene und in Deutschland installierte Geräte.
Sobald Ihr Energiebonus*-Antrag erfolgreich geprüft wurde, wird die Zahlung angestoßen. Die Überweisung erfolgt dann innerhalb von 30 Werktagen auf das bei Antragsstellung angegebene Bankkonto.
Die Auszahlung erfolgt nur per Überweisung und auf das von Ihnen angegebene Konto. Sie müssen der Empfänger bzw. Eigentümer des Kontos sein. Das Bankkonto muss in der EU registriert sein.
Der Energiebonus* kann ausschließlich per Banküberweisung ausgezahlt werden.
Bei einer Kaskade gilt der Energiebonus* für jedes einzelne Produkt. Innerhalb eines Vorgangs können nicht mehrere Geräte beantragt werden, d. h. je Gerät muss ein Antrag gestellt werden.
Der Prozess ist in folgende Schritte unterteilt: 1) Teilnahme bis zum 15.08.2024 anmelden, 2) Teilnahmeberechtigte Anlage installieren und zwischen 04.03.2024 und dem 30.11.2024 in Betrieb nehmen lassen, 3) Energiebonus* bis zum 31.12.2024 beantragen, 4) Auszahlung erhalten.
Um den Prozess zu starten, klicken Sie bitte auf den Button “Registrierung starten” auf der Startseite und füllen das Registrierungsformular vollständig aus. Am Ende der Registrierung erhalten Sie eine Anmeldenummer sowie einen individuellen Registrierungs-Code, den Sie zur Beantragung des Energiebonus* benötigen. Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung Ihrer Registrierung per E-Mail.
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme sowie Stand-by-Me-Registrierung der Anlage können Sie den Energiebonus* beantragen. Dazu benötigen Sie neben Ihrem Registrierungs-Code folgende Unterlagen: Kaufbelege, Nachweis Heizungstausch (über den amtlichen Verwendungsnachweis zur staatlichen Förderung oder den Feuerstättenbescheid der vorherigen Heizung), Beleg der Stand-By-Me-Registrierung, Foto des Typenschildes und die MFG No. (Modellnummer) des Außengerätes. Am besten bereiten Sie diese bereits vor, bevor Sie mit dem Antrag beginnen.
Durch die Anmeldung der Teilnahme zum Energiebonus* bis zum 15.08.2024 auf der Website https://daikin-energiebonus.de sichern Sie sich den Anspruch auf eine Auszahlung. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Inbetriebnahme (04.03. bis 30.11.2024) sowie die vollständige finale Beantragung (bis zum 31.12.2024) des Bonus innerhalb des Aktionszeitraums erfolgen.
Die MFG.NO finden Sie auf dem auf dem Typenschild Ihres Außengerätes. Das Typenschild finden Sie auf dem Gehäuse Ihres Außengerätes.
Als Beleg gilt eine Rechnung des Fachbetriebes, das Einreichen einer Bestellbestätigung ist nicht ausreichend. Folgende Kriterien müssen darauf ersichtlich sein: Produktbezeichnung, Daten des Fachbetriebes, Einzelpreis, Gesamtsumme, gewährte Rabatte und Kaufdatum. Aufgeführte Produkte, die nicht für die Aktion relevant sind, können vor dem Hochladen geschwärzt werden.
Die MFG.NO. (Modellnummer) muss gut lesbar sein muss. Das Typenschild Ihres Geräts finden Sie auf dem Gehäuse Ihres Außengerätes.
Die Inanspruchnahme des DAIKIN Energiebonus* setzt die Installation und Inbetriebnahme der Inneneinheit und des Außengeräts in einem Bestandsgebäude (Fertigstellung bis 03/2020) voraus. Als Nachweis hierzu dient der amtliche Verwendungsnachweis zur staatlichen Förderung oder der Feuerstättenbescheid der vorherigen Heizung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige Anträge bearbeiten und finalisieren können.
Neben den vielen grundsätzlichen Vorteilen einer Registrierung bei Stand By Me (Garantieverlängerung, vereinfachte Service-Prozesse), können wir über die Plattform nachvollziehen, ob die spezifische Anlage tatsächlich in Betrieb genommen wurde und damit für den Energiebonus berechtigt ist.
Sollte der Vorgang nicht innerhalb des Aktionszeitraums finalisiert werden, verfällt der Anspruch auf den DAIKIN Energiebonus* 2024 ersatzlos.
Stellen Sie sicher, dass Sie eine stabile Internetverbindung haben. Beachten Sie die Volumenbegrenzung für die Anhänge. Bitte leeren Sie vor erneuter Einreichung zunächst Ihren Browsercache und versuchen Sie es dann nochmals. Wenn Sie Google Chrome oder Microsoft Edge verwenden, können Sie dies tun, indem Sie folgenden Schritte vornehmen: Einstellungen → Datenschutz und Sicherheit → Browserdaten löschen. In Firefox finden Sie die Möglichkeit über Einstellungen → Datenschutz und Sicherheit → Cookies und Website Daten → Daten entfernen. Sollte dies nicht helfen, kontaktieren Sie uns bitte über via Mail info@daikin-energiebonus.de oder unser Kontaktformular. Es können nur Anträge bearbeitet werden, die erfolgreich über die Aktions-Webseite eingereicht wurden.
Es kann vorkommen, dass die E-Mail von Ihrem E-Mail-Programm als Spam eingestuft und daher in den Spam-Ordner verschoben wurde. Bitte prüfen Sie, ob sich die E-Mail darin befindet. Wenn Sie sie auch nach 60min nicht erhalten haben, informieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Die Inanspruchnahme des DAIKIN Leistungsbonus setzt die Installation und Inbetriebnahme der Inneneinheit und des Außengeräts in einem Bestandsgebäude (Fertigstellung bis 03/2020) voraus. Sollte kein amtlicher Verwendungsnachweis zur staatlichen Förderung vorliegen, kann alternativ ein Feuerstättenbescheid der vorherigen (und nun demontierten) Heizung als Beleg eingereicht werden.
Die Online-Anmeldung für den DAIKIN-Energiebonus* muss bis spätestens 15.08.2024 erfolgen. Die Inbetriebnahme des qualifizierten Produkts über einen Fachbetrieb muss bis spätestens 30. November 2024 erfolgen. Die Beantragung des Energiebonus* inklusive aller benötigten Unterlagen muss bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.
Leider nicht, da rechtliche Vorgaben sowie eine Nachvollziehbarkeit des Anspruchs gegeben sein muss. Die personenbezogenen Daten werden lediglich zur Abwicklung des Programms verwendet.